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Ausbildung zum Regalprüfer

Brandschutzhelfer

Beim betrieblichen Brandschutz wird der Brandschutzbeauftragte unter anderem durch Brandschutzhelfer unterstützt. Um die Aufgabe des Brandschutzhelfers erfüllen zu können, muss eine entsprechende Fachkunde vermittlet werden:

(Auszug aus der DGUV Information 205-023)

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten (siehe ASR A2.2 Abschnitt 7(1)).


Lehrinhalt:

Theorie

- Grundzüge des Brandschutzes
-
Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall


Praxis

-
Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
-
Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- betriebsspezifische Besonderheiten
-
Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Fachliche Grundlagen der Schulung sind unter anderem die ASR 2.2 und die DGUV Information 205-023. Die rechtliche Grundlage bilden das das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1.

Die Dauer des Seminars beträgt ca. 2 Stunden inklusive 5 - 10 Minuten für den praktischen Teil

Im Anschluss findet eine kurze Sachkundeprüfung statt und es wird ein Zertifikat ausgestellt.