Genehmigungsphase
- Erstellen eines schlüssigen und nachvollziehbaren Brandschutzkonzepts.
- Tabellarische Zusammenstellung der Abweichungen vom Baurecht mit Erläuterung und Begründung, dass gegen die Abweichung keine Bedenken bestehen.
- Visualisierung des Brandschutzkonzepts (Brandschutzpläne).
- Prüfen der Architektenpläne auf vollständige Einarbeitung des Brandschutzkonzepts.