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Arbeitsschutz

Beschaffung von Arbeitsmitteln

Neuanlagen

Neuanlagen

Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es von Zeit zu Zeit unumgänglich Maschinenparks ganz oder nur zum Teil zu erneuern, sowie vorhandene Anlagen nachzurüsten. Dabei ist zu bedenken, dass schon frühzeitig der Aspekt der Arbeitssicherheit berücksichtigt wird. Nicht selten wird die Arbeitssicherheit erst zum Schluss oder gar nicht thematisiert. Spätestens bei der Bestellung sollte klar sein, welche Sicherheitsstandards erfüllt sein müssen, denn eine Nachrüstung kann sehr teuer werden und ist unter Umständen gar nicht mehr möglich, ohne eine längere Stillstandzeit in Kauf zu nehmen.

Es ist aber nicht nur sinnvoll eine Neuanlage hinsichtlich ihrer Gefährdungen zu beurteilen, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß Arbeitsschutzgesetz §§ 5,6 ist eine Gefährdungsbeurteilung vor dem Erwerb einer Neuanlage durchzuführen und entsprechend nachvollziehbar zu dokumentieren.

E H S HOFFMANN unterstützt sie von der Anfangsphase der Planung über der Sichtung der technischen Dokumentation der Neuanlage bis zur Fertigstellung der Beurteilung und der anschließenden Präsentation der Ergebnisse und Lösungsvorschläge.

Natürlich wird jedes Projekt mit abschließender Wirkungskontrolle bis zum Schluss begleitet.