Jährliche Unterweisung Flurförderzeuge
Gemäß des Arbeitschutzgesetzes §§ 12, 15 sowie der DGUV Vorschrift 1 § 4 müssen Versicherte einmal jährlich unterwiesen werden. Hier werden mögliche Verschuldungsarten und deren Rechtsfolgen vertieft.
Die Dauer der Unterweisung beträgt 3 Stunden (4 Unterrichtseinheiten).