Baustellenkoordinator (SiGeKo)
Was ist eigentlich ein ...
... SiGeKo?
Der SiGeKo ist der ... fangen wir doch lieber etwas weiter vorne an:
Versicherte sind in der Baubranche einem ungleich höheren Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt, als in anderen Wirtschaftszweigen. Um dem zu begegnen, dient die Baustellenverordnung (BaustellV) der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Hierzu ist es erforderlich die Arbeiten entsprechend zu koordinieren. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator (SiGeKo) einer Baustelle, koordiniert die Arbeiten mehrerer Unternehmer (Gewerke) welche, gleichzeitig oder auch hintereinander arbeitend, gegenseitig für Gefährdungen sorgen können.
Auch hier ist es wichtig als Bauherr zu wissen, dass der effektive Arbeitsschutz schon in der Planungsphase beginnt.
Planungs- und Ausführungsphase
Die Aufgaben des SiGeKo sind in der Baustellenverordnung und in der Regel zum Arbeitsschutz auf Bautsellen (RAB) 30 geregelt, was in der folgenden Aufstellung verdeutlicht wird:
Unterlage für spätere Arbeiten
Richtig ist, dass die Unterlage für spätere Arbeiten ihre Konkretisierung nach §3 Abs. 2 Nr. 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) in der RAB (Regeln zum Arbeitschutz auf Baustellen) 32 erfährt. Doch was heisst das genau? Es werden doch schon alle erdenklichen Eventualitäten, alle Wahrscheinlichkeiten von Gefahren berücksichtigt. Oder?
Betrachtet wurden bisher die Planungs- und die Ausführungsphase. Das Projekt ist beendet, das Gebäude oder der Komplex steht. Doch nun fallen Arbeiten an, welche gerne mal im Vorfeld vergessen werden:
Instandhaltungsarbeiten am Gebäude, Reparatur von Geräten der Haus- oder Gebäudetechnik oder die Gebäudereinigung. Auch hier gibt es Gefährdungen die die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz beeinträchtigen können.
Es sollen diese Gefährdungen berücksichtigt und vor allem Improvisationen sowie Informationsdefizite vermieden werden, welche zu einer erhöhten Unfallgefahr führen können.