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Arbeitsschutz Brandschutz Management
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Warum Arbeitsschutz oder Brandschutz?
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Diese Frage wird oft gestellt und kann nur mit einer Antwort begegnet werden: Die Gesundheit ist das wertvollste Gut, dass der Mensch besitzt. Von daher ist es unablässig, gesundheitsgerechte und menschenfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Gerade in der Arbeitswelt spielt der Gesundheitsschutz eine wichtige Rolle.
Aus diesem Grund ist der Arbeitsschutz in der Bundesrepublik umfassend geregelt. Sowohl Bund und Länder sind in ihrer Gesetzgebung für den Arbeitsschutz (Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)) verantwortlich als auch die Berufsgenossenschaften, welche als gesetzliche Versicherungsträger Regeln und Verordnungen erlassen und wie die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz die Umsetzung und Einhaltung kontrollieren.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Hier wird er durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinsichtlich Beratung und Durchführung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) umfassend unterstützt.
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Rechtssicherheit
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ist ein wichtiger Faktor in einem Arbeitsschutz. Er vermeidet zusätzliche Kosten, da alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Durch präventive Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilungen werden Arbeitsschutzeinrichtungen installiert oder vorhandene verbessert bzw. auf den neuesten Stand gebracht.
Personenschutz vor Bestandsschutz ist als solches selbsterklärend. Hier nun treffen wir aber auch auf die Dringlichkeit auch den Bestand zu schützen:
Aktiengesetz, § 91, Organisation; Buchführung
(2) Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
Ich nehme dies als Beispiel dafür dass ein Firmen-Management in der Lage sein muss, gefährdende Entwicklungen zu erkennen und diesen zu begegnen. Als Brandschutzbeauftragter ist EHS HOFFMANN in der Lage genau diese Rechtssicherheit zu gewährleisten, damit nach dem Personenschutz auch der Bestand durch entsprechende Massnahmen so geschützt sind, dass im Falle eines Falles die Schadensregulierung so abläuft geht wie es in den bestehenden Verträgen abgesichert war.
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Ordnung
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und Sauberkeit im Betrieb, Professionalität … all dies vermittelt eine nicht zu unterschätzende Außenwirkung, was auch vom Kunden positiv wahrgenommen wird.
Durch gezielte Investitionen können unfall– und gesundheitsbedingte Ausfalltage sowie weitere Folgekosten wie Ersatzpersonal, Rentenansprüche oder höhere Beiträge für den gesetzlichen Unfallversicherungsträger reduziert werden.
Die erarbeiteten Analysen und Beurteilungen dienen ferner weiterführenden Maßnahmen, um auch in Zukunft Arbeitsplatzsysteme und angrenzende Bereiche sicher zu gestalten. Hiervon profitieren alle Beteiligten, was nicht zuletzt der Zufriedenheit und der Produktivität dienlich ist.
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