Genehmigungsphase

- Erstellen eines schlüssigen und nachvollziehbaren Brandschutzkonzepts.

- Tabellarische Zusammenstellung der Abweichungen vom Baurecht mit Erläuterung und Begründung, dass gegen die Abweichung keine Bedenken bestehen.

- Visualisierung des Brandschutzkonzepts (Brandschutzpläne).

- Prüfen der Architektenpläne auf vollständige Einarbeitung des Brandschutzkonzepts.


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