Schulungen

Als Unternehmer ist jeder Geschäftsführer daran interessiert, qualifiziertes Personal einzusetzen. Dies ist wichtig für den Erfolg des Betriebes. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Mitarbeiter geschult sein. So weiß jeder wie das Gelernte umgesetzt werden muss.

Im Arbeitsschutz ist es nicht anders. Auch hier müssen die Versicherten zu allen relevanten Themen des Arbeitsschutzes geschult sein, so wie es das Arbeitsschutzgesetz und die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften vorgeben.

Nachdem eine Schulung durchgeführt und dokumentiert wurde, wird ein Wirksamkeitsnachweis erstellt, aus dem hervorgeht, ob das in der Unterweisung vermittelte angewendet wird und in welchem Grad.

Darüber hinaus gibt der Gesetzgeber vor, Schulungen mindestens einmal im Jahr zu wiederholen.

Um diese Vorgabe zu erfüllen übernimmt E H S HOFFMANN die Organisation und Durchführung von Schulungen, sowie deren Vor- und Nachbereitung.


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