Explosionsschutzdokumente sind überall dort notwendig wo sich ein explosionsfähiges Gemisch bilden kann. Als erstes fällt einem sicherlich das Gaswerk ein, die Raffinerie oder eine Härterei … Tankstellen keine Frage. Wie sieht es mit einer Lagerhalle aus?
Sicherlich werden sie hier nicht nötig, vorausgesetzt, dass nur Stahl oder anderes nicht brennbares Material gelagert wird. Natürlich wurde eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, welche die Lagertätigkeiten hinsichtlich ihrer Gefährdungen beurteilt. Es wurde alles berücksichtigt, auch der Gabelstapler, der das Material in die Regale stellen kann. Wie wichtig eine Gefährdungsbeurteilung ist, zeigt in diesem Beispiel, dass festgestellt wurde, dass die Ladestation für den Gabelstapler sich in der Lagerhalle befindet und die Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht sicher verhindert werden kann.
Das Explosionsschutzdokument ist gemäß der Gefahrstoffverordnung vor Aufnahme der Tätigkeit zu erstellen.
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