Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

In jeder Firma sind Gefahrstoffe allgegenwärtig: Hier ist es das Ammoniak, dort ist es das Tipp-Ex. Sie müssen gemäß Gefahrstoffverordnung beurteilt und gemäß § 14 in verständlicher Form mit einer Betriebsanweisung versehen werden. Diese Betriebsanweisung enthält alle Informationen die notwendig sind, im Fall einer Kontamination schnell und sicher handeln zu können, ob nun der Ersthelfer, der herbeigerufene Arzt oder die Feuerwehr es sind.

Den Versicherten sind die Betriebsanweisungen zugänglich zu machen, was am besten auf dem Weg geschieht, dass sie an den Plätzen hängen wo diese Gefahrstoffe eingesetzt werden.

Da die Beschäftigten unter anderem im Umgang mit den Gefahrstoffen geschult sein müssen, ist die Betriebsanweisung ein Bestandteil der Schulung. Deshalb ist es wichtig , dass die Betriebsanweisung korrekt ist.

Hier stellt E H S HOFFMANN seine Erfahrung und Kompetenz zur Verfügung.


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