Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe |
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In jeder Firma sind Gefahrstoffe allgegenwärtig: Hier ist es das Ammoniak, dort ist es das Tipp-Ex. Sie müssen gemäß Gefahrstoffverordnung beurteilt und gemäß § 14 in verständlicher Form mit einer Betriebsanweisung versehen werden. Diese Betriebsanweisung enthält alle Informationen die notwendig sind, im Fall einer Kontamination schnell und sicher handeln zu können, ob nun der Ersthelfer, der herbeigerufene Arzt oder die Feuerwehr es sind. |
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