In der DGUV Vorschrift 2 werden die Mindesteinsatzzeiten (Grund- und Betriebsspezifische Betreuung), welche die Fachkraft für Arbeitssicherheit aufbringt, um umfassend beraten zu können, geregelt. In diese Mindesteinsatzzeiten fallen regelmäßige Begehungen. Hier werden alle relevanten Informationen aufgenommen, um den Arbeitssicherheitsstatus festzuhalten.
Es gibt auch Begehungen aus bestimmten Anlässen wie zum Beispiel Arbeitsunfälle, Gefährdungsbeurteilungen oder Arbeitsschutzausschusssitzungen.
Begehungen sind Momentaufnahmen, bei denen nicht alle Mängel sofort erkannt werden können. Hier ist es sinnvoll die Versicherten insoweit einzubinden, dass sie im Rahmen ihrer Arbeit Informationen sammeln und an ihre Vorgesetzten, Sicherheitsbeauftragten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit weiterleiten.
Regelmäßige Begehungen sind ein Garant dafür, die Arbeitssicherheit auf die Höhe der Zeit zu halten.
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