Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln

Ideal wäre es, sie existierten nicht, aber sie kommen leider vor:

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle, die einen Ausfall des Versicherten von drei oder mehr Tagen nach sich ziehen oder den Tod zur Folge haben, müssen bei der Berufsgenossenschaft und beim Gewerbeaufsichtsamt bzw. Staatlichen Amt für Arbeitsschutz gemeldet werden. Hieraus können Auflagen der Behörden entstehen, um sicher zu stellen, diese Unfälle in Zukunft zu vermeiden z.B. mit einer Gefährdungsbeurteilung. Jedoch muss dem Arbeitssicherheitsgesetz Rechnung getragen werden, welches vorschreibt, Unfälle hinsichtlich ihrer Ursachen zu untersuchen. Hierfür gibt es eine Vorgehensweise welche diese retrospektiv betrachtet. So kann in Zukunft vermieden werden, die Versicherten den gleichen Gefahren nochmals auszusetzen.


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