Brandschutz

Brandereignis als Lebenserfahrung

„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.„

Quelle:
Zitat aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster
Az.: 10 A 363/86 vom 11.12.87

Ähnlich wie der Satz im Arbeitsschutz "Es ist bis jetzt nie was passiert" bekommt das genannte Zitat eine besondere Bedeutung:

Was wäre wenn ... der bauliche, der technische oder der organisatorische Brandschutz existiert hätten? Wo war die Eingriffsebene? In der Ausführungsphase oder doch schon in der Vorplanungsphase?

Hier ist es wichtig als Bauherr zu wissen, dass der effektive Brandschutz schon in der Vorplanungsphase beginnt.


Handlungsstrang einer effektiven Planung

In der folgenden Aufstellung wird der Handlungsstrang einer effektiven Planung zum Brandschutz deutlich:


Vorplanungsphase
Entwurfsphase
Genehmigungsphase
Ausführungsphase
Dokumentation

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